Alltägliche Hilfe Leben
Mit der Begleitung bei Einkäufen durch einen ehrenamtlichen Helfer von EhE e.V. möchten wir in erster Linie ältere, kranke oder behinderte Men-schen unterstützen, die sich gerne begleiten lassen wollen.
Sollten sie selbst das Haus nicht verlassen können, übernehmen wir den Einkauf für sie und bringen diesen ins Haus. Dies kann eine einmalige oder auch regelmäßige Hilfe bei Einkäufen zur Deckung des Bedarfs für das tägliche Leben sein.
EhE e.V. bietet Hilfebedürftigen an diese bei ihren Besuchen und Vorsprachen bei Behörden und Ämtern zu begleiteten.
Außerdem unterstützen wir gerne beim Ausfüllen von Formularen oder Anträgen oder helfen beim Formulieren von Briefen und Anschreiben. Diese sind im allgemeiner Natur und haben keine Rechtsverbindlicheit.
Die Helfer von EhE e.V. begleiten bewegungseinge-schränkte Bürgerinnen und Bürger beim Besuch in die Kirche oder zu örtlichen bzw. örtlich angrenzenden Veranstaltungen.
Entstehende Kosten sind ent-sprechend zu tragen.
EhE e.V. richtet sich mit dieser Hilfe an Kranke, Behinderte oder ältere Mitbürger, die Ihre Wohnung alleine nur schwer verlassen können. Unser Verein bietet diesen an, die gerne Gesellschaft haben möchten, zu besuchen oder - wenn möglich - bei einem Spaziergang begleiten.
Dazu kann zum Beispiel gehören: das Vorlesen der Tageszeitung oder eines geliebten Buches, das Austauschen über Hobbys wie Garten, Blumen, Briefmarken etc. Auch das Spielen von beliebten Gesellschaftsspielen wie Karten, Mensch ärgere Dich nicht, Schach, Dame etc. bieten Kurzweil. Es gibt viele Möglichkeiten die Zeit gemeinsam zu verbringen.
Älteren, kranken oder behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern fällt es meist schwer erforderliche kleinere Reparaturen vorzunehmen. Mit unseren ehrenamtlichen Helfer bieten wir an, sich bei der Durchführung von erforderlichen Kleinreparaturen helfen zu lassen.
Dazu zählen zum Beispiel das Auswechseln einer Glühbirne, das Austauschen von Druckerpatronen, das Ersetzen der Dichtung eines tropfenden Wasserhahnes, vieleicht auch nur das Auhängen eines Bildes und dergleichen.
Entstehende Auslagen für die Beschaffung von benötigtem Material und eventuellen Fahrtkosten sind dem Helfer direkt zu erstatten. Dienste, die üblicherweise von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, wie z.B. Maler-, Tapezier- oder Elektroarbeiten, können wir grundsätzlich nicht leisten.
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